ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: Januar 2018)

I. GELTUNGSBEREICH 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhaus zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) zustande. Dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängigen fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren

kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 1. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) erhöht. 4. Rechnungen des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 5. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die

Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 7. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) aufrechnen oder verrechnen. 9. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 2. Sofern zwischen dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) in Textform ausübt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, Wohnungen und Ferienhaus hat das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Auwfendungen des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS 1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer, Wohnungen und Ferienhaus oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; - das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 30% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) sind ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern, Wohnungen und sonstigen Räumen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) Recht, vom Gast Schadenersatz für die gesonderte aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Zimmervermietung einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 zu verlangen. Dieser Schadenersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. Sollte der Raumelder auslösen, trägt der Gast die Einsatzkosten der Feuerwehr.

5. Der Gast hat die Einrichtung des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) sowie die Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzung und Beschädigung zu vermeiden. Fall sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinaus gehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Gegenstände auf dem Hausgelände. Dies insbesondere für die Widerbeschaffung von Hand- und Badetüchern und Bademänteln, Bettwäsche, Elektrische Kleingeräte, Sonstige Einrichtungsgegenstände, Haus- und Zimmerschlüsseln.

6. In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern des Eifel-Landhauses ist die

Zubereitung von Speisen begrenzt möglich. In den Ferienwohnungen und im Ferienhaus ist die Zubereitung von Speisen gestattet.

VII. HAFTUNG DES HOTELS 1. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) beruhen. Einer Pflichtverletzung des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) Hotels auftreten, wird das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,- Euro Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert (Versicherungssumme des Hotels) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) Anzeige macht (§703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) nicht ausgeführt Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend. 5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden, nachgesandt. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus). 3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus), Rosengraben 1 A, 53894 Mechernich. . Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus). 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Das Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ (Pension, Ferienwohnungen und Ferienhaus) verpflichtet sich nicht, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Pension und Ferienwohnungen Eifel Quartier „Em Gardestüffje“ | Rosengraben1 A | 53894 Mechernich | Tel.: 0151 5888 1028 | Fax: 0 24 43 – 9029655 | eifelquartier@email.de